Grundlagen Gesellschaftsrecht

22-09-2025 (09:00 - 13:00 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Wenn man gegen eine Firma vollstrecken möchte, stellt man sich zwangsläufig die Frage, welche Gesellschaftsform vorliegt und welche Folgen sich hieraus ergeben. Hinzu kommt noch die Problematik, dass es kein einheitliches Gesellschaftsrecht gibt, sondern dass die einschlägigen Regelungen in unterschiedlichen Gesetzen verankert sind. Um sich hier zurecht zu finden und auch haftungsrechtlich die richtigen Schlüsse ziehen zu können, hilft das Seminar. Das Seminar ist für alle geeignet, die sich mit dem Thema „Gesellschaftsrecht“ auseinandersetzen wollen. Vorkenntnisse sind hier nicht erforderlich.

Seminarteilnehmende

Kasse, Rechtsamt sowie Vollstrecker von Wasser-, Abwasser-, Ver- und Entsorgungsverbänden

Schwerpunkte

  1. Welche Gesellschaftsformen gibt es?
  2. Unterscheidung Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
  3. Gründung von Gesellschaften
  4. Haftungsfragen bei Personen- und Kapitalgesellschaften
  5. Wer vertritt eigentlichen welche Gesellschaft?
  6. Rechte und Pflichten der Gesellschafter
  7. Auflösung von Gesellschaften
  8. Sonstiges

Referent/-in

Markus Heyner

Diplom-Rechtspfleger und Bachelor of Laws (LL.B.) Markus Heyner, ist Autor von Fachbüchern und seit mehreren Jahren in der Aus- und Fortbildung von Gerichtsvollziehern, Rechtspflegern und Justizfachwirten tätig, BITEG-Dozent seit 2012.

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 08.09.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 29.09.2025.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

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Veranstaltungsort

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