Sobald man die Nachricht erhält, dass der Schuldner verstorben ist, tauchen unterschiedliche Fragestellungen auf, die mit dem Nachlass, dem Nachlassgericht, der Erbengemeinschaft etc. zu tun haben. Um sich mit diesen Fragestellungen auseinandersetzen zu können, sind Kenntnisse rund um das Erbrecht notwendig. Hierbei hilft das Seminar. Neben der Frage, wie der Erbe ermittelt wird oder wer den Erbschein beantragen kann, werden Definitionen und Unterschiede erläutert, wie z. B. der Unterschied zwischen Nachlassverwaltung und –pflegschaft. Das Seminar ist für alle geeignet, die sich mit dem Thema „Erbschaft“ auseinandersetzen wollen. Vorkenntnisse sind hier nicht erforderlich.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 165,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 09.09.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 30.09.2025.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.