1. Die Aufgabenstellung zwischen Innen- und Außendienst unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Sachaufklärung und der landesrechtlichen Bestimmungen:
– Sachliche Aufgabentrennung ohne Qualitätsverlust
– Darstellung eines kompletten Prozesshandbuches für die gesamte Vollstreckung
– Die Abnahme der Vermögensauskunft nach neuem Recht ab 01.01.2015
2. Einzelthemen:
– Das Kontenabrufverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern
– Grenzausschreibung eines Schuldners
– Die Besonderheiten beim Pfändungsschutzkonto
– Das Erkennen von Pfändungsmöglichkeiten
– Der zeitlich gebundene Vollstreckungsaufschub = wie gehe ich sinnvoll um mit einer „Ratenzahlung“; welche Unterlagen lasse ich mir vorlegen,
was muss der Schuldner vorlegen?
– Die Auswertung der Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung
– Wie gehe ich mit „unklaren“ oder falschen Vermögensauskünften um?
– Welche weiteren Informationsmöglichkeiten habe ich?
– Wozu benötige ich aktuell noch ein Unpfändbarkeitsprotokoll?
3. Die verschiedenen Möglichkeiten der Pfändung:
– Notwendiger Inhalt einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung; was kann ich in einer Pfändung noch bestimmen? (Herausgabe von Unterlagen)
– Besonderheiten bei Pfändung mit Herausgabeansprüchen (z. B. Sparbuch, Urkunden usw.)
– Lohnpfändungen einschließlich konkreter Berechnung des pfändbaren Anteils
– Drittschuldnererklärungen
4. Was mache ich, wenn der Drittschuldner nicht reagiert?
– Wann ist die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes wirklich geboten?
5. Pfändungsmaßnahmen als taktisches Mittel der Vollstreckung:
– Einsatz von Zwangsmaßnahmen, wie z. B. Pfändung bei Verfügungsberechtigten oder wirtschaftlich Berechtigten
6. Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen – Grundlagen:
– Zwangsverwaltung, Zwangssicherungshypothek
– Zwangsversteigerung
7. Die wesentlichen Grundlagen im Insolvenzrecht, Schwerpunkt: Verbraucherinsolvenzverfahren
8. Fragen aus der Vollstreckungspraxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Seminarteilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung. Die Teilnahmegebühr von 790,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 01.06.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage nach dem 10.06.2020 ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie diese bis zum 26.06.2020.