Seminar-Informationen
Der Vollstreckungsaußendienst ist auch in Zeiten der Sachaufklärung ein unverzichtbarer, wesentlicher Baustein der Vollstreckung. Das Seminar vermittelt an Beispielen die Grundlagen, spezielle Schwerpunkte, Fragen und Besonderheiten. An praktischen Beispielen werden solide Grundlagen zum Verfahren der Zwangsvollstreckung nach der ZPO vermittelt. Schuldner werden typisiert und Lösungsansätze für verschiedene Gefahrensituationen, einschl. Fragetechniken werden erar-beitet und teils geübt. Eine Hundeschule informiert über das richtige Verhalten im Kontakt mit fremden Hunden.
Schwerpunkte
1. Rechtsgrundlagen der Verwaltungsvollstreckung; Haftungsfragen; Organisation des Vollstreckungsaußendienstes (Vereidigung, Ausweis, Auftrag, Sicherheitsstandards, Schutzausrüstung u. a. Covid-19/ Corona, weitere Impfungen wie z. B. Hepatitis, Grippeschutz, usw.), generelle Ausstattungsmerkmale, Arbeitsplanung, Annahme und Abrechnung von Bargeld, EC-Cash-Zahlungen, Dienstkonten; die Arbeitsplatzbeschreibung im Vollstreckungsaußendienst; Sachpfändungen, richterlich angeordnete Wohnungsöffnungen, Kassenpfändungen, Nachtvollstreckungen, Vollstreckungsaufschub mit oder ohne Ratenzahlung, taktisches Vorgehen, Abwicklung der Vollstreckungsaufträge, Dienstanweisung für den Vollstreckungsaußendienst; die Vergütungsabrechnung des Außendienstes; Vergütung des Vollstreckungsaußendienstes; Online-Zugriffe für den Außendienst; wie sieht die zukünftige Aufgabenstellung aus (Ausblick)
2. Vollstreckungsvoraussetzungen und –verfahren, Neben- und Miteinander von Gerichtsvollzieher und Behörde; Pfändung und Vollstreckungsschutz
3. Unterschiedliche Konfliktsituationen, Deeskalation von Gewalt, Personale und soziale Faktoren der Selbst- und Fremdwahrnehmung, Typologien schwieriger Gesprächspartner und Verhaltensmuster, Techniken im Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern
4. Fachberatung zum Umgang mit Hunden in schwierigen Situationen bei „Kunden“
5. Probleme und Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Seminarteilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung. Die Teilnahmegebühr von 925,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 03.03.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage nach dem 12.03.2025 ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie diese bis zum 28.03.2025.