An Beispielen aus der Praxis werden Mittel, Wege und Vollstreckungsmöglichkeiten auf Basis der aktuellen Gesetzgebung erläutert und geübt. Ein Schwerpunkt bildet die Forderungspfändung = wie pfände ich was. Landesbezogene Besonderheiten (z.B. Dauerpfändungen etc.) werden im Lehrgang ebenso berücksichtigt wie auch Covid-19/Corona bedingte Pfändungsmöglichkeiten in gewährte Hilfen oder Darlehen. Das betrifft die Vollstreckung sowohl nach Verwaltungsvollstreckungsgesetz als auch nach der ZPO.
1. Die Aufgabenstellung der Vollstreckung; Schwerpunkt Vollstreckungsinnendienst
2. Einzelthemen: Die Dienstanweisung der Vollstreckung; Sicherheitsaspekte des Arbeitsplatzes. Das Erkennen von Pfändungsmöglichkeiten; die Auswahl der richtigen Maßnahme. Die richtige Berechnung von Säumniszuschlägen; Besonderheiten von Amtshilfeersuchen. Besonderheiten bei Kontenpfändungen und Pfändungsschutzkonten, wirtschaftlich Berechtigte, Konten von Dritten. Der Umgang mit dem Schuldner – Vollstreckungsaufschub mit oder ohne Ratenvereinbarungen; was muss der Schuldner vorlegen? Das Kontenabrufverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern. Die Grenzausschreibung des Schuldners. Das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft. Die Bedeutung des Schuldnerverzeichnisses. Der Umgang mit dem Drittschuldner – was muss dieser in der Drittschuldnererklärung angeben? Besonderheiten bei Bußgeldern, Rundfunkgebühren, Schufa-Anfragen, Anfragen Creditreform. Welche technischen Zugriffsmöglichkeiten sollte die Vollstreckungsbehörde haben? Grundlagen des Verbraucherinsolvenzverfahrens. ZPO-Verfahren: Betreute im Vollstreckungsverfahren, der verstorbene Schuldner, Vollstreckungsverjährung oder -verfall.
3. Grundlagen der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen, Zwangsverwaltung, Zwangssicherungshypothek, Zwangsversteigerung
4. Fragen aus der Vollstreckungspraxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Seminarteilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung. Die Teilnahmegebühr von 860,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 06.06.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage nach dem 15.06.2022 ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie diese bis zum 01.07.2022.