An Beispielen aus der Praxis werden Mittel, Wege und Vollstreckungsmöglichkeiten auf Basis der aktuellen Gesetzgebung erläutert und geübt. Ein Schwerpunkt bildet die Forderungspfändung = wie pfände ich was. Landesbezogene Besonderheiten (z.B. Dauerpfändungen etc.) werden im Lehrgang ebenso berücksichtigt wie auch Covid-19/Corona bedingte Pfändungsmöglichkeiten in gewährte Hilfen oder Darlehen. Das betrifft die Vollstreckung sowohl nach Verwaltungsvollstreckungsgesetz als auch nach der ZPO.
1. Die Aufgaben und Haftung bei der Vollstreckung; im Vollstreckungsinnendienst
2. Einzelthemen: Die Dienstanweisung der Vollstreckung; Sicherheitsaspekte des Arbeitsplatzes. Das Erkennen von Pfändungsmöglichkeiten; die Auswahl der richtigen Maßnahme. Die richtige Berechnung von Säumniszuschlägen; Besonderheiten von Amtshilfeersuchen. Besonderheiten bei Kontenpfändungen und Pfändungsschutzkonten, wirtschaftlich Berechtigte, Konten von Dritten. Der Umgang mit dem Schuldner – Vollstreckungsaufschub mit oder ohne Ratenvereinbarungen; was muss der Schuldner vorlegen? Das Kontenabrufverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern. Die Grenzausschreibung des Schuldners. Das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft. Die Bedeutung des Schuldnerverzeichnisses. Der Umgang mit dem Drittschuldner – was muss dieser in der Drittschuldnererklärung angeben? Besonderheiten bei Bußgeldern, Rundfunkgebühren, Schufa-Anfragen, Anfragen Creditreform. Welche technischen Zugriffsmöglichkeiten sollte die Vollstreckungsbehörde haben? Grundlagen des Verbraucherinsolvenzverfahrens. ZPO-Verfahren: Betreute im Vollstreckungsverfahren, der verstorbene Schuldner, Vollstreckungsverjährung oder -verfall. Wirksame PZU oder Bekanntgabe.
3. Grundlagen der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen, Zwangsverwaltung, Zwangssicherungshypothek, Zwangsversteigerung
4. Fragen aus der Vollstreckungspraxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Bitte melden Sie Ihre Seminarteilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung. Die Teilnahmegebühr von 925,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 28.04.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage nach dem 07.05.2025 ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie diese bis zum 23.05.2025.