Seminar-Informationen

Seminarzeiten: 01.-04.06.: 09:00 – 15:30 Uhr / 05.06.: 09:00 – 13:00 Uhr

 

In diesem einwöchigen Seminar vermitteln wir anhand von Praxisbeispielen die Wege und Möglichkeiten der Vollstreckung nach aktueller Gesetzgebung. Ein Schwerpunkt bildet die Forderungspfändung: Wie pfände ich was? Wir berücksichtigen landesrechtliche Besonderheiten (z. B. Dauerpfändungen) ebenso wie die Auswirkungen von Covid 19/Corona auf Pfändungen in gewährte Hilfen und Darlehen. Die Inhalte beziehen sich sowohl auf die Vollstreckung nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz als auch nach der ZPO.

Schwerpunkte

-Aufgaben und Haftung im Vollstreckungsinnendienst

-Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid für zivilrechtliche Forderungen

-Dienstanweisung und Sicherheitsaspekte des Arbeitsplatzes

  • Erkennen von Pfändungsmöglichkeiten und Auswahl der richtigen Maßnahme
  • Berechnung von Säumniszuschlägen; Besonderheiten bei Amtshilfeersuchen
  • Kontenpfändungen und Pfändungsschutzkonten, wirtschaftlich Berechtigte, Dritt-konten
  • Umgang mit Schuldnern – Vollstreckungsaufschub mit oder ohne Ratenvereinbarung; erforderliche Unterlagen; Kontenabrufverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern; Grenzausschreibung des Schuldners; Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft und Bedeutung des Schuldnerverzeichnisses
  • Umgang mit Drittschuldnern – Inhalte der Drittschuldnererklärung
  • Besonderheiten bei Bußgeldern, Rundfunkgebühren, SCHUFA und Creditreform Anfragen
  • Technische Zugriffsmöglichkeiten der Vollstreckungsbehörde
  • Grundlagen des Verbraucherinsolvenzverfahrens
  • ZPO-Verfahren: Betreute im Vollstreckungsverfahren, verstorbene Schuldner, Vollstreckungsverjährung und -verfall, wirksame Postzustellungsurkunde (PZU) und Bekanntgabe

-Grundlagen der Vollstreckung in unbewegliches Vermögen: Zwangsverwaltung, Zwangssicherungshypothek und Zwangsversteigerung

-Fragen aus der Vollstreckungspraxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Seminarteilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung. Die Teilnahmegebühr von 925,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 18.05.2026 sind 50% der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage nach dem 25.05.2026 ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie diese bis zum 12.06.2026.