Seminar-Informationen

Die Verwaltungsvollstreckung ist ein Verwaltungsverwahren mit strenger Formgebundenheit. Hier greift der Staat in grundrechtlich geschützte Vermögens- und Persönlichkeitswerte des Schuldners ein. Die Beschäftigten der Vollstreckungsbehörde brauchen dafür solide Kenntnisse über die Veranlagung und über eine Vielzahl von Vollstreckungsvorschriften, um ihre Aufgaben zügig und rechtmäßig erledigen zu können.

Das Seminar erläutert die Voraussetzungen und die verschiedenen Vollstreckungsmöglichkeiten, zeigt Wege auf, wie ein „Fall“ bearbeitet wird und beantwortet die Fragen der Teilnehmenden.

 

Schwerpunkte

1.      Begriff der Verwaltungsvollstreckung und rechtliche Regelungen

– Zweistufigkeit des Verfahrens

– Verwaltungsverfahren, gesetzliche Kombinationsformen

– Sachlicher Geltungsbereich des VwVfG

2.      Beteiligte und Betroffene im Verwaltungsverfahren

3.      Einzelne Vollstreckungsvoraussetzungen

– Vollstreckungsgrundlagen, Vollstreckbarkeit eines Verwaltungsaktes, Vollziehbarkeit

4.      Vollstreckungsobjekte

5.      Pfändung

– Rechtsnatur der Pfändung, Verbot der Überpfändung, zwecklose Pfändung

– Pfandrecht, Verstrickung

6.      Pfändung beweglicher Sachen

7.      Pfändung von Forderungen und Rechte

8.      Hinweis zu Vollstreckungsmaßnahmen in unbewegliches Vermögen

9.      Erfahrungsaustausch, Fälle und Fragen der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 19.01.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 07.02.2020.