Die Verwaltungsvollstreckung ist ein Verwaltungsverwahren mit strenger Formgebundenheit. Hier greift der Staat in grundrechtlich geschützte Vermögens- und Persönlichkeitswerte des Schuldners ein. Die Beschaftigten der Vollstreckungsbehörde brauchen dafür solide Kenntnisse über die Ver-anlagung und über eine Vielzahl von Vollstreckungsvorschriften, um ihre Aufgaben zügig und rechtmaßig erledigen zu können.
Das Seminar erlautert die Voraussetzungen und die verschiedenen Vollstreckungsmöglichkeiten, zeigt Wege auf, wie ein „Fall“ bearbeitet wird und beantwortet die Fragen der Teilnehmenden.
Schwerpunkte:
1. Begriff der Verwaltungsvollstreckung und rechtliche Regelungen
– Zweistufigkeit des Verfahrens
– Verwaltungsverfahren, gesetzliche Kombinationsformen
– Sachlicher Geltungsbereich des VwVfG
2. Beteiligte und Betroffene im Verwaltungsverfahren
3. Einzelne Vollstreckungsvoraussetzungen
– Vollstreckungsgrundlagen, Vollstreckbarkeit eines Verwaltungsaktes, Vollziehbarkeit
4. Vollstreckungsobjekte
5. Pfandung
– Rechtsnatur der Pfandung, Verbot der Überpfandung, zwecklose Pfandung
– Pfandrecht, Verstrickung
6. Pfandung beweglicher Sachen
7. Pfandung von Forderungen und Rechte
8. Hinweis zu Vollstreckungsmaßnahmen in unbewegliches Vermögen
9. Erfahrungsaustausch, Falle und Fragen der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhalt mit der Teilnahmebestati-gung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 160,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teil-nehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetranke ein. Bei Stornierung nach dem 08.09.2019 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Semi-nartag ist die volle Seminargebühr fallig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 27.09.2019.