Seminar-Informationen

Nur verwahrlost oder bereits herrenlos? Kann ein Grundstückseigentümer sich im Rahmen seines Rechts nach § 903 BGB frei über sein Eigentum verfügen zu können, durch einen Eigentumsverzicht von lästigen Pflichten befreien, sich vor Abgaben drücken oder bei einer anstehenden Zwangsversteigerung im Verborgenen bleiben?

Diese Fragen stellen sich in der Regel bei wenig lukrativen, meist hoch belasteten Grundstücken. Einem Verzicht folgt eine Phase der Herrenlosigkeit, bis sich der Fiskus oder ein anderer Begünstigter das Grundstück aneignet. Unsicherheiten bestehen darüber, wen in dieser Zeit welche Pflichten und Lasten treffen und wie Rechte an solchen Grundstücken durchgesetzt werden können.

Das Seminar wertet Rechtsgrundlagen, Rechtsprechung und Kommentare zum Umgang mit solchen Grundstücken aus und gibt den Teilnehmern Gelegenheit zu fragen.

 

Schwerpunkte

1.        Verzichtserklärung und Eintragung ins Grundbuch; Grundbuchmodalitäten

2.        Kann der Verzicht angefochten werden?

3.        Worauf kann nicht verzichtet werden? Teilgrundstück; Miteigentum an einem Grundstück; Wohneigentum

4.        Freiheit von Lasten des Grundstücks

5.        Nachwirkende Pflichten: Zustandsverantwortlichkeit nach Polizei-/Ordnungsgesetzen

6.        Freigabe aus der Insolvenzmasse durch Insolvenzverwalter

7.        Das Aneignungsrecht des Fiskus; Aneignung durch Dritte

8.        Umgehung des Aneignungsrechts, Aufgebot, Enteignung, Zwangsversteigerung

9.        Schicksal der dinglichen Rechten am Grundstück, Verbleib eines Überschusses

10.    Was geschieht mit anderen Rechten Dritter?

11.    Wer vertritt das Grundstück in gerichtlichen Auseinandersetzungen und in der Zwangsversteigerung? Handlungsspielraum dieser Vertreter.

12.    Wer kümmert sich um die Pflichten am Grundstück während des herrenlosen Zustands? (Miete, Abgaben, Wasser- und Gasgeld, Zinsen zu Grundpfandrechten)

13.    Was geschieht mit Mietverträgen bei einem herrenlosen Grundstück?

14.    Ursprüngliche Herrenlosigkeit durch Anlandungen an Flüssen und Seen

15.    Erfahrungsaustausch und Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 21.09.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 12.10.2020.