Seminar-Informationen

Hass und Gewalt gegen Bürgermeister, Mitarbeiter in Rathäusern und Kommunalpolitiker ist weiter an der Tagesordnung – und nicht nur das: Das Ausmaß ist während der Corona-Pandemie sogar weiter angewachsen. 72 Prozent der Bürgermeister in Deutschland wurden nach einer Umfrage der ARD bereits beleidigt, beschimpft, bedroht oder sogar tätlich angegriffen.

Hierzu ist im April 2021 das Gesetz gegen Hasskriminalität in Kraft getreten, mit konkreten Veränderungen insbesondere für die Kommunalpolitik: Hetze und Drohungen, auch in sozialen Netzwerken, werden jetzt effektiver verfolgt. Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung werden ab sofort härter bestraft.

Ziel des Seminars ist es, Kommunalpolitiker/Verwaltungsmitarbeiter, die in ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt sind, mit der aktuellen Rechtslage vertraut zu machen und direkten Zugang zur Hilfe in aktuellen Fällen zu bieten.

Schwerpunkte

1.    Zwischen Meinungsfreiheit und Hasskriminalität: Definitionen und Schnittstellen

2.    Wie zeigen sich Beleidigungen, Verleumdungen, üble Nachrede – analog und im Netz?

3.    Welche Änderungen bringt das neue Gesetz für Kommunalpolitiker und andere Betroffene?

4.    Was tun zum Schutz der eigenen Person, der Familie, der Mitarbeiter?

5.    Muss man da allein ‚durch‘? Oder: Wie wird die persönliche Widerstandskraft gestärkt?

6.    Welche Handlungsoptionen passen für welche Angriffssituationen?

7.    Welche zuständigen Stellen sollten im Bedrohungsfall angesprochen werden?

8.    Wie werden Angriffe als Krisenfall im Amt gemeistert?

9.    Welche Kommunikation hilft bei Aggression, Einschüchterung und Androhung von Straftaten?

10. Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 08.03.2022 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 29.03.2022.