Seminar-Informationen

Sowohl bei der Hunde-, als auch bei der Vergnügungssteuererhebung gibt es in der Praxis immer wieder zum Teil erhebliche Probleme. Diese betreffen die Satzungsgestaltung entsprechend den Anforderungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der aktuellen Rechtsprechung und auch die konkrete Steuererhebung, z. B. bei den Spielautomaten.

Im Seminar werden unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung Möglichkeiten der Satzungsgestaltung sowie der Minimierung bzw. Lösung von Problemfallen der Seminarteilnehmer erlautert und diskutiert.

 

1.    Gesetzlicher Mindestinhalt und weitere mögliche Regelungsinhalte von Hunde- bzw. Vergnügungssteuersatzungen

       – Steuergegenstand, Steuerpflichtiger, Steuermaßstab

       – Steuerermaßigungen und -befreiungen

       – Gestaltungsmöglichkeiten

       – Mitwirkungspflichten und ihre Durchsetzung

       – Kontrollmöglichkeiten

2.    Haufige Fehler und ungünstige Ansatze bei der Formulierung von Satzungsregelungen

3.    Aktuelle Probleme der Hundesteuererhebung, z. B.
       – Austausch von steuerrelevanten Daten mit anderen Bereichen
       – Steuerermaßigungen und -befreiungen und Höherbesteuerung gefahrlicher Hunde
       – Abgrenzungsprobleme bei der Nichtbesteuerung von juristischen Personen

4.    Aktuelle Probleme der Vergnügungssteuererhebung, z. B.

       – Unzulassigkeit des Stückzahlmaßstabs für Spielautomaten und des Optionsmodells

       – Mindeststeuersatze

       – Auswertung von Auslesestreifen bei der Automatensteuer

       – Pauschalbesteuerung nach der Veranstaltungsflache oder durch Vereinbarung
       – Rückwirkung von Satzungen

5.  Fragen und Probleme aus der Verwaltungspraxis der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhalt mit der Teilnahmebestatigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetranke ein. Bei Stornierung nach dem 12.01.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fallig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 31.01.2020.