Seminar-Informationen

Sowohl bei der Hunde-, als auch bei der Vergnügungssteuererhebung gibt es in der Praxis immer wieder zum Teil erhebliche Probleme. Diese betreffen die Satzungsgestaltung entsprechend den Anforderungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der aktuellen Rechtsprechung und auch die konkrete Steuererhebung, z. B. bei den Spielautomaten.

Im Seminar werden unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung Möglichkeiten der
Satzungsgestaltung sowie der Minimierung bzw. Lösung von Problemfällen der Teilnehmenden erläutert und diskutiert.

 

Schwerpunkte

1.    Gesetzlicher Mindestinhalt und weitere mögliche Regelungsinhalte von Hunde- bzw. Vergnügungssteuersatzungen

– Steuergegenstand, Steuerpflichtiger, Steuermaßstab

– Steuerermäßigungen und -befreiungen

– Gestaltungsmöglichkeiten

– Mitwirkungspflichten und ihre Durchsetzung

– Kontrollmöglichkeiten

2.    Häufige Fehler und ungünstige Ansätze bei der Formulierung von Satzungsregelungen

3.    Aktuelle Probleme der Hundesteuererhebung, z. B.
– Austausch von steuerrelevanten Daten mit anderen Bereichen
– Steuerermäßigungen und -befreiungen und Höherbesteuerung gefährlicher Hunde
– Abgrenzungsprobleme bei der Nichtbesteuerung von juristischen Personen

4.    Aktuelle Probleme der Vergnügungssteuererhebung, z. B.

     – Unzulässigkeit des Stückzahlmaßstabs für Spielautomaten und des Optionsmodells

– Mindeststeuersätze

– Auswertung von Auslesestreifen bei der Automatensteuer

– Pauschalbesteuerung nach der Veranstaltungsfläche oder durch Vereinbarung
– Rückwirkung von Satzungen

5.  Fragen und Probleme aus der Verwaltungspraxis der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 01.06.2021 sind 50% der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 22.06.2021.