Sowohl bei der Hunde-, als auch bei der Vergnügungssteuererhebung gibt es in der Praxis immer wieder zum Teil erhebliche Probleme. Diese betreffen die Satzungsgestaltung entsprechend den Anforderungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der aktuellen Rechtsprechung und auch die konkrete Steuererhebung, z. B. bei den Spielautomaten.
Im Seminar werden unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung Möglichkeiten der Satzungsgestaltung sowie der Minimierung bzw. Lösung von Problemfällen der Seminarteilnehmer erläutert und diskutiert.
1. Gesetzlicher Mindestinhalt und weitere mögliche Regelungsinhalte
von Hunde- bzw. Vergnügungssteuersatzungen
– Steuergegenstand, Steuerpflichtiger, Steuermaßstab
– Steuerermäßigungen und -befreiungen
– Gestaltungsmöglichkeiten
– Mitwirkungspflichten und ihre Durchsetzung
– Kontrollmöglichkeiten
2. Häufige Fehler und ungünstige Ansätze bei der Formulierung von
Satzungsregelungen
3. Aktuelle Probleme der Hundesteuererhebung, z. B.
– Austausch von steuerrelevanten Daten mit anderen Bereichen
– Steuerermäßigungen und -befreiungen und Höherbesteuerung
gefährlicher Hunde
– Abgrenzungsprobleme bei der Nichtbesteuerung von
juristischen Personen
4. Aktuelle Probleme der Vergnügungssteuererhebung, z. B.
– Unzulässigkeit des Stückzahlmaßstabs für Spielautomaten
und des Optionsmodells
– Mindeststeuersätze
– Auswertung von Auslesestreifen bei der Automatensteuer
– Pauschalbesteuerung nach der Veranstaltungsfläche oder
durch Vereinbarung
– Rückwirkung von Satzungen
5. Fragen und Probleme aus der Verwaltungspraxis der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 05.05.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 26.05.2020.