Seminar-Informationen
Die Arbeit des Ordnungsamtes besitzt Konfliktpotential. Da im Bereich des Gefahrenabwehrrechts auch in Grundrechte eingegriffen wird, brauchen die Beschäftigten des Ordnungsamtes die nötige Fachkompetenz. Dieses Seminar vermittelt das erforderliche Grundlagenwissen, vermittelt wichtige Praxiskenntnisse und stärkt damit das Selbstbewusstsein in der Rechtsanwendung.
Das Seminar eignet sich für Anfänger wie auch zur Auffrischung für Berufserfahrene.
Seminarteilnehmende
Ordnungsamt, Kommunalaufsicht
Schwerpunkte
· Aufgaben der Ordnungsbehörden
· Befugnisse und Eingriffsmöglichkeiten
· Gefahren und Risikoabwägung
· Standardmaßnahmen
· Praxisprobleme Lärm, auffällige Personen, Hunde etc.
· Handlungsstörer, Zustandsstörer
· Behördliches Ermessen
· Grundrechte und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
· Erlass von Ordnungsverfügungen
· Erlass von Bescheiden mit Beispielen
· Zwangsmittel Akteneinsicht, Anhörung, Beweismittel
· Zusammenarbeit mit der Polizei, Vollzugshilfe
· Erfahrungsaustausch und Fragen der Teilnehmenden
Referent/-in
Daniel Strecker, LL.M. und Dipl.-Verwaltungswirt (FH), ehem. Leiter des Bereiches Sicherheit und Ordnung, Fachbuchautor und Dozent an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 01.03.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 20.03.2020.
Veranstaltungsort
Jugendgästehaus am Hauptbahnhof, Lehrter Straße 68, 10557, Berlin
Berlin
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