Die Arbeit des Ordnungsamtes besitzt Konfliktpotential. Da im Bereich des Gefahrenabwehrrechts auch in Grundrechte eingegriffen wird, brauchen die Beschäftigten des Ordnungsamtes die nötige Fachkompetenz. Dieses Seminar vermittelt das erforderliche Grundlagenwissen, vermittelt wichtige Praxiskenntnisse und stärkt damit das Selbstbewusstsein in der Rechtsanwendung.
Das Seminar eignet sich für Anfänger wie auch zur Auffrischung für Berufserfahrene.
1. Aufgaben der Ordnungsbehörden
2. Befugnisse und Eingriffsmöglichkeiten
3. Gefahren und Risikoabwägung
4. Standardmaßnahmen
5. Praxisprobleme Lärm, auffällige Personen, Hunde etc.
6. Handlungsstörer, Zustandsstörer
7. Behördliches Ermessen
8. Grundrechte und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
9. Erlass von Ordnungsverfügungen
10. Erlass von Bescheiden mit Beispielen
11. Zwangsmittel Akteneinsicht, Anhörung, Beweismittel
12. Zusammenarbeit mit der Polizei, Vollzugshilfe
13. Erfahrungsaustausch und Fragen der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 10.06.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 01.07.2020.