Seminar-Informationen

Das Gefahrenabwehrrecht beinhaltet als klassisches Eingriffsrecht erhebliche Konfliktpotentiale im Umgang mit dem Bürger.

Dieses Seminar vermittelt das notwendige Rüstzeug sowohl für Neuanfänger als auch für jene, die ihr Wissen noch einmal sortieren möchten, um auch in Konfliktsituationen rechtssicher zu entscheiden. Es vermittelt rechtssicheres juristisches Wissen, frischt vorhandene Kenntnisse auf und vertieft diese. Es verbessert die Handlungssicherheit und Entscheidungsfähigkeit und dient somit auch dem Image der Verwaltung/Kommune.

Schwerpunkte

1.        Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden nach dem NPOG

2.        Generalklausel (§ 11 NPOG), Gefahrenbegriffe

3.        Standardmaßnahmen und Eingriffe nach Bundes- oder Landesrecht außerhalb des NPOG

4.        Spezielle Probleme, z. B. Gefahrenhunde, Alkohol, Lärm

5.        Störer und Störerauswahl

6.        Ermessensausübung und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

7.        Erlass von Ordnungsverfügungen (Aufbau, Inhalt, Formulierungen) mit Bescheidmustern

8.        Betreten und Durchsuchung von Wohnungen

9.        Zwangsmittel, Androhung und Durchsetzung von Verfügungen

10.    Zusammenarbeit mit der Polizei, Vollzugshilfe

11.    Erfahrungsaustausch und Fragen der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 15.07.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 05.08.2020.