Die Immobiliarvollstreckung gehört zur Praxis jeder Vollstreckungsbehörde. Das Seminar vermittelt praxisnah solides Grund- und Detailwissen der Einleitung und Durchführung der Zwangsverwertung bis hin zur Perspektive einer möglichen Insolvenz des Schuldners. Die Teilnehmenden erhalten Gelegenheit zu Fragestellungen und zum Erfahrungsaustausch.
· Die Immobilie als Vollstreckungsobjekt
o Alleineigentum
o Gesamthandseigentum
o Miteigentum
· Sicherungsrechte an Grundstücken (Überblick)
· Das Zwangsversteigerungsverfahren aus der Sicht des Gläubigers
o Ablauf eines Zwangsversteigerungsverfahrens (Überblick)
o Geltendmachung von Ansprüchen und Handlungsoptionen des Gläubigers
o Befriedigung im Zwangsversteigerungsverfahren (Verteilungstermin)
· Weitere Befriedigungsoptionen eines Gläubigers (Überblick)
· Zwangsvollstreckung in den Anspruch auf Zuteilung des Übererlöseses („Nachpfändung“)
· Zwangsvollstreckung in Eigentümergrundpfandrechte und Rückgewähransprüche
o Eigentümergrundpfandrecht als Vollstreckungsobjekt
– Offenes Eigentümergrundpfandrecht
– Verdecktes Eigentümergrundpfandrecht
o Rückgewähranspruch des Schuldners als Vollstreckungsobjekt
o Taktik der Zwangsvollstreckung („Salami-Taktik oder Rundumschlag?“)
o Befriedigungsaussichten (anhand von Fallalternativen)
· Löschungsanspruch gem. § 1179a BGB
o Geltendmachung (Zeitpunkt, Art) und Folgen
o Kollisionslagen (Zwangsvollstr. in Eigentümergrundpfandrecht/Rückgewähranspruch)
· Löschungsanspruch gem. § 1179b BGB – Geltendmachung und Folgen
· Perspektive Insolvenzverfahren: Insolvenzrechtliche Besonderheiten
o Absonderungsrechte §§ 49 ff. InsO
o Rückschlagsperre und Zwangssicherungshypothek
o Eigentümergrundpfandrecht, Rückgewähranspruch und Freigabe der Immobilie
· Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 09.06.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 30.06.2020.