Insolvenz des Vollstreckungsschuldners – Sackgasse in der Forderungsbeitreibung? aus Sicht der kommunalen Vollstreckungsbehörden

28-09-2026 (09:00 - 12:30 Uhr)

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Seminar-Informationen

 „Forderungsanmeldung – und das war´s!“ Eine souveräne Forderungsklassifizierung unter insolvenzrechtlichen Vorzeichen ist die Voraussetzung dafür, den richtigen Weg zu beschreiten, wenn über das Vermögen des Vollstreckungsschuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wird. In Abhängigkeit von der Rechtsstellung als Gläubiger kann eine Befriedigung unter bestimmten Voraussetzungen während eines laufenden Insolvenzverfahrens oder nach dessen Abschluss möglich sein.

Seminarteilnehmende

Kasse, Liegenschaften und Dienststellen, die Berührungspunkte mit der Forderungsvollstreckung haben, sowie Wasser-, Abwasser-, Ver- und Entsorgungsverbände

Bitte legen Sie folgende Gesetze bereit: ZPO, ZVG, VwVG, BGB, AO, KAG, InsO

Schwerpunkte

  1. Die Rolle „des Gläubigers“ im Insolvenzverfahren: Gläubigergleichbehandlung und Gläubigerautonomie
  2. Gläubigerarten und deren Rechtsstellung
    1. Nicht nachrangige ungesicherte Insolvenzgläubiger
    2. Nachrangige Insolvenzgläubiger
    3. Gesicherte Gläubiger (Absonderungsberechtigte)
    4. Massegläubiger
    5. Neugläubiger
  3. Geltendmachung/Durchsetzungsoptionen von Forderungen unter dem „Vorzeichen Insolvenz“ und verfügbare Haftungsmassen (in Abhängigkeit von der Gläubigerart)
    1. Nicht nachrangige ungesicherte Insolvenzgläubiger
    2. Nachrangige Insolvenzgläubiger
    3. Gesicherte Gläubiger (Absonderungsberechtigte)
    4. Massegläubiger
    5. Neugläubiger
  4. Restschuldbefreiung – Bedeutung und Auswirkungen
  5. Fragen der Teilnehmenden, Erfahrungsaustausch

Referent/-in

Sylvia Wipperfürth

Dipl.-Rechtspflegerin Sylvia Wipperfürth, LL.M. (com.), Leiterin SachverständigenInstitut für Insolvenz- und Wirtschaftsrecht.

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 14.09.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 05.10.2026.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

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Veranstaltungsort

Online

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170.00 € zzgl. 19% MwSt.
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