Seminar-Informationen

Seminarzeiten: 07.-10.12.: 09:00 – 15:30 Uhr / 11.12.: 09:00 – 13:00 Uhr

 

Kaum ein Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts belastet Kommunen und Verbände finanziell so stark wie Insolvenzverfahren und ihre Folgen. Grundstücksvollstreckung und Insolvenz fallen häufig zusammen; viele Fälle werden „nebenbei“ bearbeitet, was zu Fehlinterpretationen oder falschen Entscheidungen führt. Dieses Seminar eignet sich sowohl für Einsteiger und Quereinsteiger als auch für erfahrene Beschäftigte, um vorhandenes Wissen zu vertiefen und zu strukturieren. Schwerpunkte sind das Insolvenzplanverfahren, Insolvenzanfechtungen und der Umgang mit öffentlich-rechtlichen Geldforderungen. Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch sind fester Bestandteil des Seminars.

Schwerpunkte

  • Rechtliche Grundlagen des Insolvenzrechts: Ziel und Wirkung
  • Vom außergerichtlichen Vergleich bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Umgang mit www.insolvenzbekanntmachungen.de und Auswirkungen auf die Anlage und Pflege von Stammdaten im Finanz- und Vollstreckungsverfahren
  • Besonderheiten des Vollstreckungsverbots, der Rückschlagsperre und von Absonderungsrechten
  • Querverbindung zwischen Insolvenz und Zwangsversteigerung
  • Anmeldung und Bestreiten von Forderungen, Feststellungs- und Duldungsbescheide bei dinglichen Lasten
  • Wohlverhaltensphase, Erteilung, Versagung oder nachträgliche Versagung der Restschuldbefreiung (einschließlich verkürzter Verfahren)
  • Einholung von Rats- oder Dringlichkeitsbeschlüssen zur Vorbereitung einer Gläubigerversammlung und notwendige Vollmachten
  • Insolvenzplanverfahren und Anfechtungsverfahren
  • Risikomanagement in der Kommune
  • Zahlreiche Muster und Textvorschläge, einschließlich umfassender Dienstanweisung für das Insolvenzverfahren
  • Diskussion offener Probleme und Fragen der Teilnehmenden sowie Erfahrungsaustausch

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Seminarteilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung. Die Teilnahmegebühr von 925,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 23.11.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage nach dem 30.11.2026 ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie diese bis zum 18.12.2026.