Kaum ein Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts belastet die Kommune/den Verband finanziell mehr als Insolvenzverfahren und deren Folgen. Die Welle der Pandemie bedingten Insolvenzfälle wird erst noch kommen. Insolvenzen sind ein wesentlicher Baustein der Vollstreckung, oft aber ein Schattendasein in der Verwaltung. Fälle werden „nebenbei“ bearbeitet, und es kommt zu Fehlinterpretationen oder falschen Entscheidungen.
Dieses Seminar ist sowohl für Anfänger und für Quereinsteiger geeignet, und es bietet erfahrenen Beschäftigten besteht die Möglichkeit, vorhandenes Wissen zu vertiefen und „zu sortieren“. Dies betrifft z. B. die Teilbereiche Insolvenzplanverfahren und den Bereich Insolvenzanfechtungen. Der Schwerpunkt des Seminars liegt hier auf der Behandlung der öffentlich-rechtlichen Geldforderungen. Fragen der Teilnehmenden und ihr Erfahrungsaustausch sind Seminarbestandteile.
1. Rechtliche Grundlagen des Insolvenzrechts, Ziel und Wirkung
2. Vom außergerichtlichen Vergleich bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens
3. Der Umgang mit der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de und Auswirkungen auf die Anlage und Pflege von Stammdaten im Finanz- und Vollstreckungsverfahren
4. Besonderheiten des Vollstreckungsverbots, der Rückschlagsperre, Absonderungsrechte
5. Die schlagende Querverbindung Insolvenz und Zwangsversteigerung
6. Anmeldung von Forderungen, Bestreiten von Forderungen, Feststellungsbescheide, Duldungsbescheide bei dinglichen Lasten
7. Von der Wohlverhaltensphase, Erteilung der Restschuldbefreiung (einschl. der verkürzten Möglichkeit) bis zur Versagung oder nachträglichen Versagung der Restschuldbefreiung
8. Einholung von Ratsbeschlüssen oder Dringlichkeitsbeschlüssen zur Vorbereitung auf eine Gläubigerversammlung; notwendige Vollmachten
9. Insolvenzplanverfahren, das Anfechtungsverfahren in der Insolvenz
10. Risikomanagement in der Kommune
11. Zahlreiche Muster und Textvorschläge, einschließlich umfänglicher Dienstanweisung für das Insolvenzverfahren
12. Probleme und Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Seminarteilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung. Die Teilnahmegebühr von 855,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 08.05.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie diese bis zum 01.06.2023.