Im Bereich der Vollstreckung tauchen bestimmte oder besondere Fragestellungen immer wieder auf. Einzelne Fachthemen, Themenkreise oder Einzelfälle ragen dabei immer wieder aus dem Alltag der Verwaltungsvollstreckung heraus. Anhand verschiedener Problematiken werden sowohl die Fragestellung selbst, als auch Lösungen an einem Beispielvorgang erläutert. Lösungsansätze, Erläuterungen, Hinweise oder Musterformulierungen oder Mustervordrucke werden in Abhängigkeit des Einzelfalles gestellt.
1. Wie verhindere ich konkret den Eintritt einer Verjährung?
2. Das Kontenabrufverfahren – wirklich nur bei rückständigen Realsteuern?
3. Das Schuldnerverzeichnis; was bringt mir das „Fegefeuer der Vollstreckung“?
4. Kann ich den Herausgabeanspruch einer Lohnabrechnung pfänden; wenn ja, wo?
5. Darf ich als Vollstreckungsbehörde die Nummernschilder eines Fahrzeuges pfänden?
6. Brauche ich für eine Kassen- oder Taschenpfändung einen richterlichen Beschluss?
7. Sind Aufwandsentschädigungen pfändbar?
8. Wann sind Zwangsgelder in der Verwaltungsvollstreckung sinnvoll?
9. Was mache ich, wenn sich der Erbe/Schuldner nicht als Eigentümer
im Grundbuch eintragen lässt?
10. Was ist das Obstruktionsverbot?
11. Was mache ich mit bestehenden Insolvenzforderungen
nach Erteilung der Restschuldbefreiung?
12. Vollstreckungsankündigung – ja, nein oder vielleicht doch; mit oder ohne Gebühren?
13. Können neben dem E-Haft-Verfahren bei Bußgeldern
weitere Maßnahmen eingeleitet werden?
14. Verjährung von Bußgeldern; was unterbricht die Verjährung und was nicht – und warum?
15. Konten- und Lohnpfändungen – warum muss ich für verschiedene Forderungen
eines Schuldners mehrere Pfändungs- und Einziehungsverfügungen erlassen?
16. Die Verbuchung von Zahlungseingängen; warum ist § 225 AO so wichtig?
17. Warum sollte ich jede Forderung zu einem Insolvenzverfahren anmelden?
18. Was mache ich mit Amtshilfeersuchen, wenn meiner Meinung
nach die Forderung verjährt ist, die ersuchende Behörde
aber die Vollstreckbarkeit bescheinigt?
19. Versteigerung oder Verkauf; was kommt zuerst?
20. Warum sollte ich eine Ratenzahlung/den Vollstreckungsaufschub
als Verwaltungsakt gestalten?
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