Seminar-Informationen

Im Bereich der Vollstreckung tauchen bestimmte oder besondere Fragestellungen immer wieder auf. Einzelne Fachthemen, Themenkreise oder Einzelfälle ragen dabei immer wieder aus dem Alltag der Verwaltungsvollstreckung heraus. Anhand verschiedener Problematiken werden sowohl die Fragestellung selbst, als auch Lösungen an einem Beispielvorgang erläutert. Lösungsansätze, Erläuterungen, Hinweise oder Musterformulierungen oder Mustervordrucke werden in Abhängigkeit des Einzelfalles gestellt.

Schwerpunkte

1.    Wie verhindere ich konkret den Eintritt einer Verjährung?
2.    Das Kontenabrufverfahren – wirklich nur bei rückständigen Realsteuern?
3.    Das Schuldnerverzeichnis; was bringt mir das „Fegefeuer der Vollstreckung“?
4.    Kann ich den Herausgabeanspruch einer Lohnabrechnung pfänden; wenn ja, wo?
5.    Darf ich als Vollstreckungsbehörde die Nummernschilder eines Fahrzeuges pfänden?
6.    Brauche ich für eine Kassen- oder Taschenpfändung einen richterlichen Beschluss?
7.    Sind Aufwandsentschädigungen pfändbar?
8.    Wann sind Zwangsgelder in der Verwaltungsvollstreckung sinnvoll?
9.    Was mache ich, wenn sich der Erbe/Schuldner nicht als Eigentümer
       im Grundbuch eintragen lässt? 
10.    Was ist das Obstruktionsverbot?
11.    Was mache ich mit bestehenden Insolvenzforderungen 
         nach Erteilung der Restschuldbefreiung?
12.    Vollstreckungsankündigung – ja, nein oder vielleicht doch; mit oder ohne Gebühren?
13.    Können neben dem E-Haft-Verfahren bei Bußgeldern 
         weitere Maßnahmen eingeleitet werden?
14.    Verjährung von Bußgeldern; was unterbricht die Verjährung und was nicht – und warum?
15.    Konten- und Lohnpfändungen – warum muss ich für verschiedene Forderungen 
         eines Schuldners mehrere Pfändungs- und Einziehungsverfügungen erlassen?
16.    Die Verbuchung von Zahlungseingängen; warum ist § 225 AO so wichtig?
17.    Warum sollte ich jede Forderung zu einem Insolvenzverfahren anmelden?
18.    Was mache ich mit Amtshilfeersuchen, wenn meiner Meinung 
         nach die Forderung verjährt ist, die ersuchende Behörde 
         aber die Vollstreckbarkeit bescheinigt?
19.    Versteigerung oder Verkauf; was kommt zuerst?
20.    Warum sollte ich eine Ratenzahlung/den Vollstreckungsaufschub 
         als Verwaltungsakt gestalten?

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 04.03.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 25.03.2025.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.