Seminar-Informationen

In der Vollstreckungspraxis tauchen immer wieder spezielle Fragestellungen auf, die nicht eindeutig geregelt sind oder über den üblichen Arbeitsalltag hinausgehen. Dieses Seminar greift typische Problemfelder auf, erläutert anhand konkreter Beispiele die rechtlichen Grundlagen und zeigt praxisnahe Lösungen auf. Die Teilnehmenden erhalten zudem Musterformulierungen und -vordrucke, die direkt in der Praxis genutzt werden können.

Schwerpunkte

  1. Wie verhindere ich konkret den Eintritt einer Verjährung
  2. Das Kontenabrufverfahren – wirklich nur bei rückständigen Realsteuern?
  3. Das Schuldnerverzeichnis; was bringt mir das „Fegefeuer der Vollstreckung“?
  4. Kann ich den Herausgabeanspruch einer Lohnabrechnung pfänden; wenn ja, wo?
  5. Darf ich als Vollstreckungsbehörde die Nummernschilder eines Fahrzeuges pfänden?
  6. Brauche ich für eine Kassen- oder Taschenpfändung einen richterlichen Beschluss?
  7. Sind Aufwandsentschädigungen pfändbar?
  8. Wann sind Zwangsgelder in der Verwaltungsvollstreckung sinnvoll
  9. Was mache ich, wenn sich der Erbe/Schuldner nicht als Eigentümer im Grundbuch eintragen lässt – Landesrecht bitte beachten
  10. Was ist das Obstruktionsverbot
  11. Was mache ich mit bestehenden Insolvenzforderungen nach Erteilung der Restschuldbefreiung
  12. Vollstreckungsankündigung – ja, nein oder vielleicht doch; mit oder ohne Gebühren
  13. Können neben dem E-Haft-Verfahren bei Bußgeldern weitere Maßnahmen eingeleitet werden
  14. Verjährung von Bußgeldern; was unterbricht die Verjährung und was nicht – und warum
  15. Konten- und Lohnpfändungen – warum muss ich für verschiedene Forderungen eines Schuldners mehrere Pfändungs- und Einziehungsverfügungen erlassen
  16. Die Verbuchung von Zahlungseingängen; warum ist § 225 AO so wichtig?
  17. Warum sollte ich jede Forderung zu einem Insolvenzverfahren anmelden?
  18. Was mache ich mit Amtshilfeersuchen, wenn nach meiner Meinung nach die Forderung verjährt ist, die ersuchende Behörde aber die Vollstreckbarkeit bescheinigt?
  19. Versteigerung oder Verkauf; was kommt zuerst?
  20. Warum sollte ich eine Ratenzahlung/den Vollstreckungsaufschub als Verwaltungsakt gestalten?

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 21.04.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 12.05.2026.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.