Seminar-Informationen

Mit der Einführung der Doppik in den Kommunen wird die Verrechnung von Vorleistungen (z.B. des Bauhofs oder der zentralen Dienste) zwischen den Produkten eines Haushaltes gefordert. In der Praxis stellen sich dabei zwangsläufig Fragen nach dem sinnvollen Umfang dieser internen Leistungsverrechnung sowie einer praktikablen Umsetzung. Das Seminar stellt den Teilnehmern das Instrument der internen Leistungsverrechnung vor, zeigt für welche haushalterischen Produkte und Leistungen diese vorgesehen ist und geht auf die notwendigen Voraussetzungen ein, die für eine zweckmäßige Anwendung dieses Instruments gegeben sein müssen. Anhand praktischer Übungen wird der Prozess der internen Leistungsverrechnung von der Kostenerfassung über die Verrechnung bis zur Bestimmung der Aufwendungen zwischen den Produkten in der Ergebnisrechnung vermittelt. Zudem werden auch vereinfachte Verfahren zur Ermittlung und Darstellung der ILV erläutert.

Schwerpunkte

•   Interne Leistungsverrechnung als Aufgabe der KLR

•   Konzeptionelle Voraussetzungen

•   Leistungsdefinition und Organisationsabgrenzung

•   Verrechnung von Bauhof, Fuhrpark, Verwaltungsgebäude, zentrale Dienste

•   Vereinfachungsmöglichkeiten (z.B. für §2b UStG)

•   Umlageverfahren und deren Einfluss auf die ILV

•   Ausgestaltung der Umlagen zur Umsetzung der ILV

•   Möglichkeiten zur Automatisierung der ILV in der KLR-Software

•   Grenzen der internen Leistungsverrechnung

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 07.03.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 28.03.2024.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.