Kalkulation der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Umsatzsteuer nach §2b UStG wird berücksichtigt)

16-10-2025 (09:00 - 16:00 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

In diesem Seminar erlernen Sie die Kalkulation Ihrer Friedhofsgebühren unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und dem in ihrem Bundesland geltenden Friedhofs- bzw. Bestattungsgesetz. Es werden außerdem bundeslandspezifische Gerichtsurteile berücksichtigt und praktische Hinweise gegeben, so dass die Teilnehmenden nach dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können.

Seminarteilnehmende

Mitarbeitende von Kommunalverwaltungen, Rechnungsprüfungsämtern und Friedhöfen, die sich anwendungsfähige Grundkenntnisse der Friedhofs-Gebührenberechnung und des damit verbundenen Gebühren- und Friedhofsrechtes aneignen wollen

Schwerpunkte

  • Benutzungs- und Verwaltungsgebühren nach KAG
  • Friedhofs- und Bestattungsgesetz
  • Kostenerfassung, -umlage und -berechnung
  • Kostenprognose durch Preisanstiege
  • Umgang mit geplanten Investitionen
  • Ermittlung von (Flächen-)Überkapazitäten
  • Überleitung von der Kalkulation in die Satzung
  • Alternative Kalkulation nach dem „Kölner Modell“ (gerichtsfest)
  • Übungen zur Kalkulation von Friedhofsgebühren inkl. Netto- und Bruttogebühren

Referent/-in

Herr Marius Hoppe, B.A. Betriebswirtschaft, Institut für Public Management, Berlin, berät Kommunen

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 02.10.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 23.10.2025.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.