Seminar-Informationen

Die Unterhaltung von Friedhöfen verursacht, wie alle kommunalen Leistungen, zum Teil
erhebliche Kosten. Diese werden im Idealfall den Hinterbliebenen in Rechnung gestellt.

Gegenstand des Seminars ist die Berechnung der Friedhofsbehörden auf Basis des KAG und des im Bundesland geltenden Friedhofs-/Bestattungsgesetz sowie der bundeslandspezifischen Gerichtsurteile.

Die Teilnehmenden können nach dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen. Ihre Fragen und der Erfahrungsaustausch sind ein Seminarbestandteil.

 

Schwerpunkte

·         Kommunalabgabengesetz (KAG)

·         Friedhofs-/Bestattungsgesetz

·         Kostenerfassung, -verteilung, -umlage, -berechnung

·         Berechnung von Preisanstiegen

·         Berücksichtigung von Vorhaltekosten

·         Umgang mit geplanten Investitionen

·         Überleitung von der Kalkulation in die Satzung

·         Überleitung der Satzung in den Gebührenbescheid

·         Übungen zur Kalkulation von Friedhofsgebühren

·         Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 25.08.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 15.09.2020.