Die Aufgabenvielfalt und das Leistungsportfolio der Feuerwehr haben sich in der Vergangenheit stark vergrößert. Die Kosten, die für die verschiedenen Einsätze entstehen, müssen entweder von der Kommune oder bei schuldhaftem Verhalten vom Bürger getragen werden. Unabhängig davon wer die Kosten trägt, müssen die Kosten für Feuerwehreinsätze zuerst erfasst und berechnet werden. Die Kalkulation von Kostenersatzsätzen ist dabei ein hochkomplexes und sensibles Thema. Sie stellt für die Kommune eine große Herausforderung dar. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie unter Befolgen der rechtlichen Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit dem in ihrem Bundesland geltenden Feuerwehr- oder Brand-/Katastrophenschutzgesetz die anteiligen Gebühren für Feuerwehreinsätze berechnen. Dabei werden außerdem bundeslandspezifische Gerichtsurteile berücksichtigt, so dass Sie nach dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 200,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 18.08.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 08.09.2026.