Kalkulation des Kostenersatzes für Feuerwehreinsätze

24-03-2022 (09:00 - 16:00 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Die Kosten für Feuerwehreinsätze müssen entweder von der Kommune oder bei schuldhaftem Verhalten vom Bürger getragen werden. Unabhängig davon, wer die Kosten trägt, müssen sie zuerst erfasst und berechnet werden. Die Kalkulation ist ein komplexes und politisch sensibles Thema.Das Seminar vermittelt unter Beachtung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und dem im Bundesland geltenden Feuerwehr- oder Brand-/Katastrophenschutzgesetz die anteiligen
Gebühren für Feuerwehreinsätze. Die bundeslandspezifischen Gerichtsurteile werden dabei berücksichtigt. Die Teilnehmenden können nach dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen.

Seminarteilnehmende

Kämmerei, Rechnungsprüfung, Kommunalaufsicht sowie Mitarbeiter von Feuerwehren, die sich Grundkenntnisse ihrer Gebührenberechnung und der Rechtsgrundlagen aneignen wollen

Schwerpunkte

1.        Feuerwehrgesetze/Brand- und Katastrophenschutzgesetze (FwG, BKG, BrSchG)

2.        Kommunalabgabengesetz (KAG)

3.        Kostenerfassung, -verteilung, -umlage, -berechnung

4.        Umgang mit geplanten Investitionen

5.        Vorhaltekosten

6.        Übungskosten

7.        Einsatzkosten

8.        Überleitung von der Kalkulation in die Satzung

9.        Übungen zur Kalkulation von Feuerwehrgebühren

10.      Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

Referent/-in

Judith Oerkwitz, B.A. Betriebswirtschaft, Institut für Public Management, Berlin, berät Kommunen und kommunale Verbände, Dozentin im Bereich der Gebührenkalkulation nach KAG

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 195,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 10.03.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 31.03.2022.

Veranstaltungsort

Hotel ConventGarten Rendsburg, Hindenburgstraße 38-42, 24768, Rendsburg

Rendsburg

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