Die Aufgabenvielfalt und das Leistungsportfolio der Feuerwehr haben sich in der Vergangenheit stark vergrößert. Die Kosten, die für die verschiedenen Einsätze entstehen, müssen entweder von der Kommune oder bei schuldhaftem Verhalten vom Bürger getragen werden. Unabhängig davon, wer die Kosten trägt, müssen die Kosten für Feuerwehreinsätze zuerst erfasst und berechnet werden. Die Kalkulation von Kostenersatzsätzen ist dabei ein hochkomplexes und sensibles Thema. Das Seminar vermittelt den Teilnehmenden, wie sie unter Befolgen der rechtlichen Bestimmungen des KAG in Verbindung mit dem in ihrem Bundesland geltenden Feuerwehr- oder Brand-/Katastrophenschutzgesetz die anteiligen Gebühren für Feuerwehreinsätze berechnen. Dabei werden bundeslandspezifische Gerichtsurteile berücksichtigt, so dass sie nach dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können.
– Feuerwehrgesetze/Brand- und Katastrophenschutzgesetze (FwG, BKG, BrSchG)
– Kommunalabgabengesetz (KAG)
– Kostenerfassung, -verteilung, -umlage, -berechnung
– Umgang mit geplanten Investitionen
– Vorhaltekosten
– Übungskosten
– Einsatzkosten
– Überleitung von der Kalkulation in die Satzung
– Übungen zur Kalkulation von Feuerwehrgebühren
– Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 29.05.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 19.06.2024.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.