Seminar-Informationen

Die Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen stellt die Kommunen vor erheblichen Herausforderungen. Zum einen müssen schnell verfügbare Kapazitäten geschaffen werden, zum anderen belasten die Unterkünfte den kommunalen Haushalt. Denn meist sind für die neu geschaffenen Kapazitäten keine Gebührenkalkulationen vorhanden. Dies belastet den kommunalen Haushalt. Um die Kostenentwicklung im Blick zu halten und um den rechtlichen Anforderungen zu genügen, müssen die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte regelmäßig kalkuliert werden. Die Berechnung der Benutzungsgebühren für diese öffentlichen Einrichtungen ist jedoch mitunter nicht immer einfach, da die Bewohner in Wohnungen, Häusern oder Containerkomplexen untergerbacht sind. Zudem ist nicht eindeutig, wie mit den Zuschüssen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umzugehen ist. In diesem Seminar lernen Sie, wie ein Kalkulationsschema, unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen aufgebaut wird. Zudem wird der Aufbau eines Kalkulationsschemas anhand von Excel-Übungen veranschaulicht. Außerdem werden praktische Hinweise und Diskussionen berücksichtigt, so dass Sie nach dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können.

Schwerpunkte

  • Kommunalabgabengesetz (KAG)
  • Mischkalkulation/ Einzelkalkulation
  • Kostenerfassung, Kostenverteilung, Kostenumlage
  • Gebührenberechnung
  • Überleitung von der Kalkulation in die Satzung
  • Übungen zur Kalkulation

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 19.06.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 10.07.2025.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.