Kalkulation von Benutzungsgebühren für Sportstätten, öffentliche Gebäude, Obdachlosen- und Asylunterkünfte

30-11-2021 (09:00 - 16:00 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Öffentliche Gebäude wie Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser und Sporthallen gehören zur Grundkultur der Kommune. Sie fördern das Vereinsleben und den sozialen Umgang miteinander. Auch Unterkünfte für obdachlose Menschen und Geflüchtete stellen viele Kommunen zur Verfügung. Die Berechnung der Benutzungsgebühren ist nicht ganz einfach. Wie das gemacht wird, zeigt das Seminar. Auf Basis des KAG werden hier die kostendeckenden Benutzungsgebühren für Sportstätten und öffentliche Gebäude berechnet. Es berücksichtigt praktische Hinweise und Fragen der Teilnehmenden, so dass sie nach dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente
Kalkulation aufstellen können.

Seminarteilnehmende

Kämmerei, RPA und Kommunalaufsicht, kommunale Unternehmen und alle, die sich anwendungsfähige Grundkenntnisse in der Berechnung von Benutzungsgebühren aneignen wollen

Schwerpunkte

1.        Dorfgemeinschaftshäuser, Turnhallen, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

2.        Kommunalabgabengesetz (KAG)

3.        Sportförderungsgesetz (SportFG)

4.        Klären der Gebührentatbestände

5.        Kostenerfassung

6.        Kostenverteilung

7.        Kostenumlage

8.        Gebührenberechnung

9.        Überleitung von der Kalkulation in die Satzung

10.      Übung zur Kalkulation von Benutzungsgebühren

11.      Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

Referent/-in

Judith Oerkwitz, B.A. Betriebswirtschaft, Institut für Public Management, Berlin, berät Kommunen und kommunale Verbände, Dozentin im Bereich der Gebührenkalkulation nach KAG

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 195,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 16.11.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 07.12.2022.

Veranstaltungsort

Hotel ConventGarten Rendsburg, Hindenburgstraße 38-42, 24768, Rendsburg

Rendsburg

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