Die Kleinkinderbetreuung steht nicht nur wegen des Kostendrucks unter besonderer Beobachtung. Gerichtsurteile in mehreren Bundesländern machen klar, dass Elternbeiträge nicht als Benutzungsgebühren kalkuliert werden dürfen und somit das Kommunalabgabengesetz (KAG) nicht mehr die Kalkulationsgrundlage der Elterngeldberechnung ist.
Das Seminar vermittelt neben Grundlagenkenntnissen zur Kostenbeitragskalkulation das Vorgehen zur rechtssicheren Berechnung von Elternbeiträgen nach § 90 SGB VIII. Es zeigt, an welchen Punkten der Träger Entscheidungsfreiheit hat und an welchen nicht. An ausgewählten praktischen Fällen wird die Berechnung von Elternbeiträgen vertieft, alle relevanten Kostenbeitragsbestandteile werden kalkuliert und auf die unterschiedlichen Betreuungsgruppen und -zeiten umgelegt.
– Rechtsprechung und weitere Rechtsgrundlagen
– Ansatzfähigkeit von Kosten
– Leistungsproportionalitätsprinzip/Äquivalenzprinzip
– Ermitteln der Elternbeiträge und der Verpflegungsentgelte
Seminar-Informationen:
Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße führen zu Nachforderungen.
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Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihre Kita/Ihr Träger erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 140,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 08.02.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 01.03.2021.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.