Seminar-Informationen

Im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben werden von den Kommunen die Fahrbahnen, Gehwege und öffentlichen Plätze gereinigt und im Winter von Schnee, Matsch und Eis befreit. Die Kommune hat Sorge für die Erfüllung dieser Leistungen zu tragen, unabhängig davon, ob sie durch den Bauhof in kommunaler Trägerschaft erbracht oder die Leistung fremdvergeben wird. In jedem Fall fallen dafür Kosten an, für die entsprechend KAG Gebühren erhoben werden können. Dieses Seminar vermittelt, wie Sie unter Befolgen der rechtlichen Bestimmungen des KAG in Verbindung mit dem in ihrem Bundesland geltenden Straßen- bzw. Straßenreinigungsgesetz die Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst berechnen. Dabei werden außerdem bundeslandspezifische Rechtsgrundlagen und Gerichtsurteile berücksichtigt, insbesondere die Wahl des richtigen Gebührenmaßstabs, der Umgang mit dem öffentlichen Anteil, hinterliegenden und land-/ forstwirtschaftlichen Grundstücken, so dass Sie nach dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können.

Schwerpunkte

  • Kommunalabgabengesetz (KAG)
  • Straßengesetz (StrG), Straßenreinigungsgesetz (StrReinG)
  • Öffentlicher Anteil
  • Kostenerfassung
  • Kostenverteilung
  • Kostenumlage
  • Kostenberechnung
    • Frontmetermaßstab, Quadratwurzelmetermaßstab
  • Überleitung von der Kalkulation in die Satzung
  • Überleitung der Satzung in den Gebührenbescheid
  • Übungen zur Kalkulation von Straßenreinigungsgebühren
  • Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 220,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 26.11.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 17.12.2025.