Viele Landkreise und kreisfreie Kommunen haben die Aufgabe, Schlachttier- und Fleischuntersuchungen (SFU) durchzuführen. Für ihre Kontrolltätigkeiten dürfen die Kommunen Gebühren erheben. Da deren Kalkulation aufgrund einschlägiger Normen und Urteile ein z. T. komplexes Unterfangen ist, erheben die meisten Kommunen lediglich die EU-Mindestgebühren. Somit bleiben sie auf erheblichen Defiziten sitzen.
In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie unter Befolgen der rechtlichen Bestimmungen der EU-Verordnungen die Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchung berechnen. Dabei werden außerdem spezifische Gerichtsurteile berücksichtigt, so dass Sie nach dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können.
1. EG-Verordnung
2. EWG-Richtlinien
3. Kostenerfassung
4. Kostenverteilung
5. Kostenumlage
6. Kostenberechnung
7. Überleitung von der Kalkulation in die Satzung
8. Überleitung der Satzung in den Gebührenbescheid
9. Übungen zur Kalkulation von Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Seminar-Informationen
Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.
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Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 160,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 07.11.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 28.11.2022.
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