Für die Betreuung von Kindern in kommunalen Tageseinrichtungen erheben die Kommunen
Elternbeiträge. Oft gibt es in der Kalkulation der Elternbeiträge erhebliche Unsicherheiten, welche Kostenpositionen überhaupt berücksichtigt werden dürfen. Zudem ist es unklar, ob die erfassten Kosten in kompletter Höhe ansetzbar sind. Insbesondere für die Personalkosten stellen sich häufig Fragen, wie:
· Dürfen die Personalkosten des gesamten pädagogischen Personals in Ansatz gebracht werden?
· Wie lassen sich die Personalkosten in die Bereiche Krippe, Kindergarten, gemischte Gruppe aufteilen?
· Betrachte ich ausschließlich die Kosten der Vergangenheit oder wage ich den Blick in die Zukunft?
· Wie gehe ich mit erhaltenen Zuschüssen zu den Personalkosten um?
· Sind die Personalkosten der Technischen Kräfte und der Wirtschaftskräfte ansetzbar?
· Wie werden geplante Neueinstellungen berücksichtigt?
1. Rechtsgrundlagen des Kita-Gesetzes
2. Ansatzfähige Personalkosten
3. Übungsaufgaben zur Berechnung der Personalkosten
Seminarinformationen
Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.
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Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Träger erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 155,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 13.02.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 06.03.2023.
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