Seminar-Informationen

Gemeinden obliegt als Schulträger die Aufgabe, die notwendige Schule zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten. Haben Gemeinden keine Schule in eigener Trägerschaft, können die Aufgaben durch Drittkommunen erfüllt werden. Die Schulträger können Schulkostenbeiträge verlangen (z.B. Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern). Zu den Kosten zählen Personalaufwendungen für das sonstige Personal sowie Aufwendungen für den Sachbedarf. Zum Sachbedarf gehören unter anderem die Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gebäude und Anlagen einschließlich ihrer Ausstattung oder die Beschaffung von Lernmittel, Lehrmittel und Unterrichtsmittel. Zu den Schulkostenbeiträgen kann auch der Investitionsaufwand für Schulen im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs berücksichtigungsfähig sein. Neben Grundlagenkenntnissen zur Kostenbeitragskalkulation vermittelt das Seminar das Vorgehen zur rechtssicheren Berechnung von Schulkostenbeiträgen.

Schwerpunkte

  • Schulkostenbeitrag
  • Leistungsproportionalitätsprinzip/ Äquivalenzprinzip
  • Ansatzfähigkeit von Kosten
  • Übungsaufgaben zur Ermittlung von Kostenbeiträgen
  • Konnexitätsprinzip

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Träger erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 165,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 18.09.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 09.10.2025.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.