Seminar-Informationen

Gemeinden können Sondernutzungsgebühren für die Ausübung von öffentlich-rechtlichen und privat-rechtl. Sondernutzungen an den in seiner Baulast stehenden Straßen, Wegen und Plätzen sowie an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen im Gemeindegebiet erheben, z. B. für Außengastronomie, Veranstaltungen, Flohmärkte und Baugerüste.

Das Seminar erläutert die Berechnung der Sondernutzungsgebühren gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit dem im Bundesland geltenden Straßengesetz. Es berücksichtigt bundeslandspezifische Gerichtsurteile und geht auf Fragen und Erfahrungen der Teilnehmenden ein. Sie können nach dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen.

Schwerpunkte

1.    Kommunalabgabengesetz

2.    Recht der öffentlichen Straßen

3.    Wertstufeneinteilung

4.    Überleitung von der Kalkulation in die Satzung

5.    Übung zur Kalkulation von Gebühren für Sondernutzungsgebühren

6.    Übungen zur Kalkulation von Gebühren für Sondernutzungsgebühren

7.    Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

Teilnahmebedingungen

Seminar-Informationen

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen. Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.

 

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 195,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 01.06.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 22.06.2022.


Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.