Neben den Steuern und Beiträgen machen die Gebühren innerhalb der Erträge des kommunalen Haushalts einen beträchtlichen Anteil aus. Damit die Verwaltungen weiterhin kostendeckend arbeiten und höhere Gebührenerträge generieren können, bedarf es einer regelmäßigen Berechnung und Überprüfung der kommunalen Abgaben. Neben dem Klassiker der Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen sind auch einige Dienste der Bürger- und Ordnungsangelegenheiten gebührenpflichtig. So dürfen Kommunen für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis Verwaltungsgebühren per Satzung erheben. Im Seminar wird der Ablauf der Kalkulation aufgezeigt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Prozesserfassung für die Leistungserbringung. Zudem wird eine beispielhafte Prozesskostenrechnung durchgeführt. Grundsätzliche Rahmenbedingungen aus dem Satzungsrecht und dem Kommunalabgabengesetz werden veranschaulicht. Unsere Erfahrung bei Neukalkulationen zeigt, dass oftmals Preise von ca. 75 – 100 € pro Stunde fair und kostendeckend sind. Die überwiegende Kommunallandschaft stellt dem Gebührenschuldner meist nur ca. 65 € pro Stunde in Rechnung.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 27.10.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 17.11.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.