Seminar-Informationen

Neben Steuern und Beiträgen machen die Gebühren im Verwaltungshaushalt einen beträchtlichen Anteil aus. Für Amtshandlungen wie Beglaubigungen, Akteneinsichten und weitere Tätigkeiten der Verwaltung kann die Kommune per Satzung Verwaltungsgebühren erheben.

Dieses Seminar klärt, welche Gebührentatbestände gem. der rechtlichen Vorgaben erhoben und kalkuliert werden dürfen, wie dafür benötigte Personalkosten und Zeitanteile erfasst werden und wie damit die Kalkulation der Verwaltungsgebühren erfolgt.

Fragen der Teilnehmenden und ihr Erfahrungsaustausch sind Bestandteile des Seminars.

Schwerpunkte

1.    Kommunalabgabengesetz (KAG)

2.    Gebührengesetz/Verwaltungsgebührengesetz (GebG)

3.    Personalkostenerfassung

4.    Bildung von Zuschlagssätzen

5.    Berechnung der Verwaltungsgebühren

6.    Gebührentarif und –satzungen

7.    Übung zur Verwaltungsgebührenkalkulation

8.    Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

Teilnahmebedingungen

Seminarinformationen

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.

 

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 165,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 27.04.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 18.05.2023.


Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.