Seminar-Informationen

Neben Steuern und Beiträgen machen die Gebühren im Verwaltungshaushalt einen beträchtlichen Anteil aus. Für Amtshandlungen wie Beglaubigungen, Akteneinsichten und weitere Tätigkeiten der Verwaltung kann die Kommune per Satzung Verwaltungsgebühren erheben.

Dieses Seminar klärt, welche Gebührentatbestände gem. der rechtlichen Vorgaben erhoben und kalkuliert werden dürfen, wie dafür benötigte Personalkosten und Zeitanteile erfasst werden und wie damit die Kalkulation der Verwaltungsgebühren erfolgt.

Fragen der Teilnehmenden und ihr Erfahrungsaustausch sind Bestandteile des Seminars.

 

Schwerpunkte

·      Kommunalabgabengesetz (KAG)

·      Gebührengesetz/Verwaltungsgebührengesetz (GebG)

·      Personalkostenerfassung

·      Bildung von Zuschlagssätzen

·      Berechnung der Verwaltungsgebühren

·      Gebührentarif und –satzungen

·      Übung zur Verwaltungsgebührenkalkulation

·      Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 02.02.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 21.02.2020.