Seminar-Informationen
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung dürfen Geschwindigkeitsmessungen ausschließlich durch entsprechend geschulten Personals auf hoheitlicher Grundlage durchgeführt werden. Gerade in gerichtlichen Verfahren ist es erforderlich, fachliche, rechtliche, sachliche und technische Fragen sicher beantworten zu können. In diesem Seminar vermittelt ein erfahrener Dozent die rechtlichen Grundlagen und praxisrelevanten Kenntnisse, die für die tägliche Arbeit in der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung erforderlich sind. Das im Seminar erworbene Zertifikat kann als Schulungsnachweis verwendet werden. Es ersetzt jedoch nicht die Einweisung bzw. Zertifizierung in die jeweils eingesetzte Messtechnik nach den Vorgaben der Hersteller, die idealerweise bereits vor der Seminarteilnahme erfolgt ist.
Seminarteilnehmende
Innen- und Außendienst der Verkehrs-/Geschwindigkeitsüberwachung, KOD, Bußgeldstellen, Quereinsteiger und weitere Interessierte
Schwerpunkte
- Grundsätzliches, Statistiken, „Vision Zero“
- Begriffsbestimmungen (u.a. Geschwindigkeitsarten, Fahrzeugarten)
- Abgrenzungen (u.a. öffentlicher/nichtöffentlicher Verkehr, ruhender/fließender Verkehr, mobile/stationäre Messungen)
- Rechtsgrundlagen (u.a. StVG. StVO, BkatV, Ländererlasse/Richtlinien)
- Sonderrechte
- Opportunitätsprinzip
- „Radarwarner“
- Störer bei der Geschwindigkeitsüberwachung
- Aus der Rechtsprechung
- Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Referent/-in
Wirtschaftsinformatiker und Verwaltungsfachwirt Björn Vennemann, 2013-2022 Mitarbeiter Ordnungsamt in M-V (davon 6 Jahre im Außendienst), seit 2022 Sachgebietsleiter Verkehrsüberwachung der Hansestadt Wismar; Dozent für Verwaltungsthemen
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 20.01.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 10.02.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.
Veranstaltungsort
Online
Online-Seminar