Das Seminar behandelt strittig Fälle aus der Praxis der Dozentinnen im Bereich der kommunalen Finanzwirtschaft und stellt Lösungen dazu vor.
18.08.2025: Trennung investiver von konsumtiven Kosten.
Diese Unterscheidung ist für den Haushaltsplan von entscheidender Bedeutung. Fallbeispiele: Sind drei Gewerke immer ein Indiz für eine Investition? Wann sind konsumtive Kosten dennoch Investitionen zuzuschlagen? Über wieviel Jahre werden Unterhaltungsmaßnahmen betrachtet, um die Entscheidung für eine Investition zu fällen? Kann es sein, dass Gewerke richtig als Investition verbucht werden und dennoch eine Sonderabschreibung (Anpassung des Buchwertes) notwendig wird? Wie kommen wir zuverlässig an den richtigen Wert der Immobilie? Wenn Unterhaltungsmaßnahmen über Jahre nicht stattfinden, muss der Wert des Vermögensgegenstandes durch Sonderabschreibung angepasst werden? Wie sieht die Vorgehensweise aus? Quizz mit Ihren Dozentinnen.
19.08.2025: Praxisbeispiele zu Fördermitteln mit Abrissen, Planungskosten und anderen Kostenbescheiden.
Fördermittel sind nicht immer Sonderposten, werden aber oft als „Investitionen“ von den Bundesländern ausgereicht – was ist zu tun in Bezug auf Buchungen und Dokumentation?
Fallbeispiele: Wie sind bei grundhaften Sanierungen in Bezug auf Straßen, Kitas und Schulgebäude in die Kosten (investiv) auch Restbuchwerte einzuplanen? Wird das auch immer getan?
Die Bundesländer haben Straßenausbaubeiträge zu Gunsten privater Geldbörsen abgeschafft und überweisen den Kommunen dafür Pauschalen. Wie kann die Kommune sinnvoll pauschale Straßenausbaubeiträge verbuchen und Ihre Buchhaltung so aufstellen, dass sie die über die Pauschalen hinausgehenden Mehrkosten abrechneten kann? Wir beschreiben Ihnen, wie Sie die Abläufe vor Ort gut gesteuert bekommen.
20.08.2025: Der dritte Tag behandelt aktuelle Fragen des Jahresabschlusses und der Steuer.
Beispiele: Wie kann ein Jahresabschluss in der dafür vorgesehenen Zeit erstellt werden? Was ist zu tun, wenn mehrere Jahresabschlüsse auf Bearbeitung warten? IW kann ein Jahresabschluss zahlenmäßig abgestimmt werden? Wie bereitet sich die Verwaltung auf das Thema Umsatzsteuer vor? Wie können Sie das Steuerthema so abarbeiten, dass Sie korrekte Erklärungen abgeben?
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 480,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 04.08.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 27.08.2025.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.