Nicht immer ist die Standortvergabe transparent und vermittelbar, die Wertschöpfung in der Region ist oft nur gering, die Bewohnbarkeit der Häuser, Tourismus und Naturschutz leiden, „Verspargelung“ und industrielle Landwirtschaft führen zu einem Exodus aus der Region. Das Seminar erläutert hierzu kritisch a) die Systematik der Raumplanung, b) den beschränkten Rechtsschutz, c) mögliche Rechtsentwicklungen, d) Möglichkeiten der Gemeinde zur Steuerung ihrer Raumentwicklung, e) Schadensersatzmöglichkeiten nach der BGH-Rechtsprechung und f) weitere Handlungsoptionen der Kommunen.
1. Rechtsgrundlagen der Windenergie
– Regionale Raumordnung und gesetzliche Grundlagen
– Standort (Bereitstellung)
– Beteiligte (Ämter für Raumordnung und Landesplanung, Regionale/r
Planungsgemeinschaft/-verband, Staatliche Umweltämter)
– Antragsteller, Antrag und erforderliche Unterlagen, Fristen
– Baugenehmigung oder Genehmigung nach dem BlmSchG
– Verschiedene Verfahren nach dem BlmSchG (förmliches und vereinfachtes)
– Verfahren (Beteiligung Träge röffentlicher Belange, Bürgerinitiativen, Anwohner)
– Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen, z. B. Schall, Schattenwurf, Befeuerung,
Eiswurf, Standsicherheit, Rückbausicherheit, Naturschutz, Artenschutz)
– Verträglichkeitsprüfen nach § 34 BNatSchG und nach dem UVPG?
2. Rechtsgrundlagen Leitungsrechte
– Festlegung von Leitungstrassen
– Einflussnahme betroffener Grundstückseigentümer
– Sicherung von Nutzungsrechten auf privaten Grundstücken
– Enteignungrecht nach EnWG
– Besonderheiten „privatwirtschaftlicher Leitungen“
3. Konfliktmanagement und Rechtsschutz
– Wer kann Rechtsmittel einlegen?
– Anerkannte Umweltverbände, § 2 UmwRG, „Dritte“
– Rechtsschutz gegen Ausweisung der Eignungsgebiete
– Stellungnahme im Rahmen der Auslegung
– Petition
– Anfechtungsklage, Klagebefugnis von Dritten, Begründetheit
– BauR Zulässigkeit (§ 35 BauGB: entgegenstehende öffentliche Belange)
– Naturschutz (Landschafts- und Artenschutz) und Immissionsschutzrecht
– verfahrensrechtliche Fragen (Rechtsschutz vor/nach Erlass der Genehmigung)
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 09.01.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 30.01.2024.
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