Pfändungen von Giro- und Sparkonten oder Lohnpfändungen gehören zum Alltag kommunaler Vollstreckungsbehörden. Oft sind sie das einzige Mittel, einen Schuldner überhaupt zu bewegen. Die Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder sehen hier sehr unterschiedliche Möglichkeiten vor. Dabei gilt es, Fehler in der Ausgestaltung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung zu
vermeiden. Durch die Änderungen in der ZPO müssen zwangsläufig auch die Kontopfändungsvordrucke geändert werden. Auf die Rolle der Kreditinstitute in Bezug auf Drittschuldnererklärungen, Ruhendstellungen und Aussetzungen geht das Seminar ein. Zudem gibt es wertvolle Hinweise und Tipps zu Dauerpfändungen und Pfändungen unterhalb der Pfändungsfreigrenze.
· Warum muss ich meinen Vordruck „Kontopfändung“ ändern? Was ist zu beachten.
· Welche Bedeutung hat das neue Pfändungsschutzkonto auf die tägliche Arbeit?
· Wie ist mit Gemeinschaftskonten umzugehen?
· Wie geht die Vollstreckungsbehörde damit um, wenn das Kreditinstitut über pfändbares Guthaben informiert? Stellt dies einen Eingriff in Gläubigerrechte dar?
· Die nunmehr zeitliche Befristung von P-Konto-Bescheinigungen: was ergibt sich daraus?
· Pfändung von Sparbüchern und Schließfächern: Was ist zu beachten?
· Was tun, wenn das gepfändete Sparbuch „unauffindbar“ ist?
· Die Drittschuldnererklärung des Kreditinstitutes
· Die Mitbeteiligung des Kreditinstitutes beim Thema „Aussetzung und Ruhendstellung“, und wo liegt das eigentliche Problem?
· Die Rechtsprechung zum Thema „Aussetzung“
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 16.05.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 06.06.2023.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.