Seminar-Informationen

Frei zu formulierende Forderungspfändungen nehmen mittlerweile einen breiten Raum in der Verwaltungsvollstreckung ein. Wenn Forderungspfändungen falsch oder unzureichend ausformuliert werden, greifen diese Maßnahmen nicht oder nur teilweise. Auch bei Standardpfändungen wie Lohn- und Kontenpfändungen gilt es manches zu beachten. Gerade bei Kontenpfändungen spielt auch das Thema Geldwäsche eine große Rolle. Neben umfänglichen Mustern für zahlreiche Pfändungsbereiche vermittelt das Seminar auch die Berechnung pfändbarer Beträge.

Schwerpunkte

1.        Die Grundlagen für Forderungspfändungen; was sagt „mein“ Verwaltungsvollstreckungsgesetz?

2.        Welche Vorschriften aus der ZPO und/oder AO muss ich beachten?

3.        Wer kann sich auf die Unpfändbarkeit von Ansprüchen berufen?

4.        Pfändung in P-Konten – warum nicht? Ausblick auf geplante Rechtsänderungen.

5.        Die Pfändung, wenn „Dritte“ für den Schuldner Konten halten (die „Oma-Enkel-Nummer“).

6.        Die Besonderheiten des Geldwäschegesetzes und die Mitbeteiligung des Geldwäschebeauftragten des hauseigenen Kreditinstitutes.

7.        Wie pfände ich: Mieteinnahmen, Nebenkostenrückzahlungen, Mietkautionen, Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen, Einkünfte eines Selbständigen (z. B. Versicherungsmakler),
Eigentümergrundschulden, Kaufpreispfändungen, Notaranderkonten. Mustertexte werden gestellt.

8.        Die abzugebende Drittschuldnererklärung – was muss der Drittschuldner konkret angeben?

9.        Die konkrete Berechnung von pfändbaren Einkommensbeträgen nach ZPO.

10.    Übergabe und Diskussion umfängliche Muster und Mustertexte

11.    Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmezusage die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 340,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 23.08.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 14.09.2021.