In den Kommunen können die öffentlichen Arbeitgeber auf der Grundlage des neuen Tarifvertrags TV-Covid im Einvernehmen mit dem Personalrat Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach §§ 95 ff. Sozialgesetzbuch III erfüllt sind. Doch was kommt jetzt auf die Beschäftigten und deren Personalräte zu?
Das Webinar erläutert die rechtlichen Grundzüge der Kurzarbeit, welche Besonderheiten aufgrund des TV-Covid für den öffentlichen Dienst bestehen und wie der Personalrat zu beteiligen ist.
1. Ziele der Kurzarbeit
2. Voraussetzungen
3. Anzeige- und Antragsverfahren
4. Dauer und Höhe des Kurzarbeitergeldes
5. Beteiligung des Personalrats
Webinar-Informationen:
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Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 140,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 07.05.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 21.05.2020.
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