Seminar-Informationen

Einmal die Miete nicht rechtzeitig überwiesen und schon landet man auf der Straße? Ganz so einfach geht es dann doch nicht, aber es ist erschreckend, wie schnell bei Mietschulden die fristlose Kündigung und damit die Obdachlosigkeit droht.  Bei Mietschulden handelt es sich um sogenannte Primärschulden: Schulden, welche existenzgefährdend sind. Ohne Dach über dem Kopf, droht ganz schnell die Obdachlosigkeit und es ist schnelles Handeln angesagt. Wie lässt sich die Kündigung und mögliche Räumung der Wohnung noch abwenden? Nach SGB II (Bürgergeld) und SGB XII (Sozialhilfe) können bzw. sollen Mietschulden übernommen werden, wenn dadurch Wohnungslosigkeit vermieden wird. Einen Rechtsanspruch auf Übernahme gibt es aber nicht.  Wenn die Wohnungslosigkeit nicht mehr abgewendet werden kann, ist das Ordnungsamt zuständig. Wo und wie müssen obdachlose Menschen untergebracht werden? Und gibt es Schnittstellen zwischen den Behörden, die in der Praxis optimiert werden können? Unter anderem wird auf die besondere Situation psychisch Erkrankten, Frauen, jungen Menschen und Menschen mit Migrationsgeschichte eingegangen. Welche Bedeutung bezüglich Obdachlosigkeit hat z.B. der Sozialleistungsausschluss von manchen Asylsuchenden durch das im Herbst 2024 verabschiedete Sicherheitspaket? Und wie sieht es mit dem Familiennachzug nach Asylanerkennung aus vor dem Hintergrund der Rechtsprechung: Beispiel: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15.02.2024 – 4 CE 24.60 –

Schwerpunkte

  • Entwicklung und Definition von Obdachlosigkeit
  • Gefahrenabwehr
  • Beschaffenheit der Unterkunft
  • Sicherstellung, Beschlagnahme und Wiedereinweisung
  • Rechtsgrundlagen des SGB II; XII (§§ 22 SGB II, 34 SGB XII) zur Verhinderung der Wohnungslosigkeit
  • Situation von Frauen, jugendlichen obdachlosen Menschen; Menschen mit Migrationsgeschichte
  • Gesetzliche Grundlagen des BGB (Kündigung von Wohnraum §§ 543, 569 BGB)
  • Räumungsfrist und Vollstreckungsschutz nach der ZPO
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 24.07.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 14.08.2025


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.