Wie kommt es überhaupt zu Obdachlosigkeit? Nach SGB II und SGB XII können bzw. sollen doch Mietschulden übernommen werden, wenn dadurch Wohnungslosigkeit vermieden wird. Wann ist eine Übernahme durch das Jobcenter gerechtfertigt und notwendig? Wann ist die Zuständigkeit des Ordnungsamtes gegeben? Wo und wie müssen obdachlose Menschen untergebracht werden? Und gibt es Schnittstellen zwischen den Behörden, die in der Praxis optimiert werden können?
Um adäquat beraten und ermessensfehlerfrei über entsprechende Anträge entscheiden zu können, werden im Seminar die aktuellen rechtlichen Grundlagen sowie die einschlägige Rechtsprechung an praktischen Fallbeispielen dargestellt.
Zudem werden die aktuellen Entwicklungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Migrant/innen berücksichtigt.
1. Entwicklung und Definition von Obdachlosigkeit
2. Gefahrenabwehr
3. Beschaffenheit der Unterkunft
4. Entgeltanspruch der Kommune
5. Sicherstellung, Beschlagnahme und Wiedereinweisung
6. Rechtsgrundlagen des SGB II; XII (§§ 22 SGB II, 34 SGB XII) zur Verhinderung der
Wohnungslosigkeit
7. Umgang mit jugendlichen Obdachlosen
8. Gesetzliche Grundlagen des BGB (§§ 543, 569 BGB)
9. Räumungsfrist und Vollstreckungsschutz
10. Fragen aus der Praxis und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 01.03.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 22.03.2021.