Was tun, wenn der Eigentümer eines Grundstücks oder der Schuldner minderjährig, gesetzlich betreut, nicht auffindbar, verstorben oder sogar ungewiss ist, ob er verstorben ist? Was, wenn eine Person aus einer Eigentümergemeinschaft im Erbfall oder sonst zur Abwicklung der Auseinandersetzung unbekannt oder abwesend ist? Was, wenn Erben mit dem Nachlass nichts zu tun haben wollen und die Erbschaft ausschlagen oder nicht einmal auf Aufforderung reagieren? Wer schafft die Klarheit über deren Stellung? Bei welchem Gericht ist ein Antrag auf Bestellung eines Pflegers oder Betreuers zu stellen? Was dürfen Eltern, Pfleger oder Betreuer tun und was müssen sie tun? Das Seminar zeigt die verschiedenen Arten der gesetzlichen Vertretungen nach BGB und das Vorgehen der Behörde gegenüber den Vertretern.
1. Der minderjährige Schuldner/Eigentümer
2. Der rechtlich betreute Schuldner/Eigentümer
3. Der unauffindbare Schuldner/Eigentümer
4. Wer ist eigentlich der Eigentümer
5. Der verstorbene Schuldner/Eigentümer was nun
6. Was macht ein Nachlass-, Abwesenheits,- oder Pfleger für unbekannte Beteiligte
7. Hilfe und Kostenrisiken bei „Gesetzlicher Vertretung nach EGBGB“
8. Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmezusage die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 03.06.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 24.06.2024.