Seminar-Informationen

Oft ist unklar, wer das Gegenüber der Verwaltung/der Vollstreckungsbehörde ist. Dann ergeben sich Fragen wie:

–       Was tun, wenn der Beteiligte noch minderjährig, nicht auffindbar, einen rechtlichen Betreuer hat, verstorben oder unbekannt ist, wer er ist?

–       Es gibt gerichtliche Möglichkeiten zu helfen, nur welche und welches Gericht ist zuständig?

–       Wie nehme ich Kontakt auf, und wie ist zu argumentieren, um Rechtspfleger von Notwendigkeiten zu überzeugen?

–       Was sind Pfleger oder Betreuer, und wie sollten sie handeln?

–       Wie kann man erreichen, dass gesetzliche Vertreter in Verfahren auch reagieren?

In diesem Seminar werden die verschiedenen Arten der Pflegschaften gem. BGB nach neuem Recht und das Vorgehen der Behörde/des Pflegers o. a. Vertreter vorgestellt sowie Fragen der Teilnehmenden beantwortet.

Schwerpunkte

1.    Minderjährigkeit und Vertretung durch Eltern

2.    Vormünder oder Ergänzungspfleger – was ist das?

3.    Vertretung durch Betreuer oder rechtliche Pfleger?

4.    Abwesenheitspflegschaft

5.    Pflegschaft für unbekannte Beteiligte

6.    Nachlasspflegschaft als Sicherungspflegschaft

7.    Nachlasspflegschaft als Prozesspflegschaft

8.    Der Testamentsvollstrecker

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmezusage die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 27.04.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 18.05.2023.